Mit einem guten Anwalt fahren Sie am besten.
Im Idealfall beginnt unsere Arbeit für Sie direkt nach einem Unfall: Anstatt sich in widersprüchliche Aussagen zu verstricken, können Sie direkt auf Ihre Verkehrsanwälte Urcun und Domé verweisen. Das hilft Ihnen, fehlerhafte Schuldeingeständnisse zu vermeiden, denn wir beurteilen kompetent und mit Rechtssicherheit alle Haftungsfragen. Wir schätzen realistisch ein, welche Schadensersatzansprüche Ihnen zustehen und wie Sie diese ideal durchsetzen können. Sie können Ihren Unfallschaden fiktiv – d.h. auf Basis eines Kostenvoranschlags oder eines Sachverständigengutachtens – oder aber konkret anhand einer Reparaturrechnung abrechnen, Ihnen stehen Mietwagenkosten oder Nutzungsausfall sowie der Ersatz von Abschleppkosten und Ihrer Auslagen zu. Weiter haben Sie in der Regel Anspruch auf Wertminderung.
Unsere Erfahrung zeigt: Unfallgeschädigte, die durch einen Verkehrsanwalt wie die Rechtsanwälte Urcun und Domé vertreten werden, erzielen regelmäßig einen deutlich höheren Schadensersatz als Geschädigte, die die Unfallregulierung selbst in die Hand nehmen.
Rufen Sie jetzt an und vereinbaren Sie einen unverbindlichen Erstberatungstermin um Ihre Ansprüche kompetent prüfen zu lassen.
Im Falle eines Unfalls sind Sie meist auf sich allein gestellt. Hier ein paar Tipps, damit Sie Ihrem Recht später nicht hinterherlaufen müssen:
1. Unfallstelle sichern, sofort die Polizei und wenn nötig Rettungswagen rufen.
2. Keine spontanen Schuldanerkenntnisse abgeben!
3. Nichts verändern, bevor die Polizei eintrifft. Wird doch etwas bewegt, Skizze anfertigen oder fotografieren.
4. Unfallbericht ausfüllen. Am besten Ausdrucken und immer im Handschuhfach mitführen. Falls Sie den Unfallbericht nicht zur Hand haben, notieren Sie den Namen des Fahrers
(Führerschein) und den des Kfz-Halters (Fahrzeugschein), das amtliche Kennzeichen sowie die Versicherungsgesellschaft und Versicherungsnummer des Unfallgegners. Mit diesen
Daten kommen Sie sofort zu uns!
5. Überprüfen Sie das Protokoll der Polizei, korrigieren Sie Unstimmigkeiten und falsche Sachverhalte. Lassen Sie sich nicht durch den Unfallgegner oder die Polizeibeamten
einschüchtern. Im Zweifel sagen Sie, dass Sie zunächst Ihren Verkehrsanwalt befragen wollen.
6. Lassen Sie sich vor Ort nicht durch unseriöse »Unfallhelfer« beeinflussen. Nehmen Sie keine vermeintlich kostenlosen, in Wahrheit aber überteuerten Dienstleistungen
in Anspruch, welche der Versicherer des Schädigers nicht ersetzen muss. Fragen Sie im Zweifel zuerst uns, damit Sie nicht aus Unerfahrenheit Dritte beauftragen, die zu
Ihren Lasten am Schaden verdienen wollen.
7. Wenn die Versicherung bei Ihnen anruft oder sonst Kontakt mit Ihnen aufnimmt: Treffen Sie keine Vereinbarungen mit der Versicherung. Verweisen Sie die Versicherung
einfach an Ihre Verkehrsanwälte Urcun und Domé!
Ein weiteres Tätigkeitsfeld der Verkehrsanwälte Urcun und Domé ist die Verteidigung bei Alkohol- beziehungsweise Drogendelikten. Hier droht die Entziehung der Fahrerlaubnis.
Die sogenannte relative Fahruntüchtigkeit kann schon ab 0,3 Promille vorliegen. Es kann also schon der Genuß eines kleine alkoholischen Getränkes zur Entziehung Ihrer Fahrerlaubnis führen. Es ist unbedingt erforderlich, frühzeitig Ihre Verkehrsanwälte Urcun und Domé in die Bearbeitung einer solchen Alkohol- oder Drogenfahrt ein zu beziehen.
Sollte es zu einer Verurteilung kommen, weil kein Verkehrsanwalt eingeschaltet wurde, wird die Fahrerlaubnis vom Gericht entzogen und die zuständige Behörde angewiesen, Ihnen vor Ablauf einer Frist von in der Regel 10-12 Monaten keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen.
Wussten Sie schon: Auch als Fahrradfahrer kann bei einer Fahrt unter Alkohol- oder Drogeneinfluss die Entziehung der Fahrerlaubnis drohen.
Sollte also im Zusammenhang mit Drogen oder Alkohol im Straßenverkehr gegen Sie ermittelt werden, vereinbaren Sie jetzt einen unverbindlichen Erstberatungstermin.
Was ist nun der Unterschied zwischen Verlust der Fahrerlaubnis, dem Führerscheinverlust und dem Fahrverbot?
Wenn ein Autofahrer wegen Straf- oder Bußgelddelikten ein Fahrverbot auferlegt bekommt, dann bedeutet das, dass seine Fahrerlaubnis unverändert besteht, er hiervon jedoch lediglich für die Dauer des Fahrverbotes keinen Gebrauch machen darf.
Wer ohne Fahrerlaubnis oder während eines Fahrverbotes dennoch ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr benutzt, macht sich wegen »Fahrens ohne Fahrerlaubnis« strafbar. Ihm wird die Fahrerlaubnis allein schon aus diesem Grund erneut entzogen, beziehungsweise die Sperrfrist zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis wird deutlich verlängert.
Tipp: Es ist heutzutage nahezu ausgeschlossen, dass Sie sich als Laie in all diesen führerscheinrechtlichen Vorschriften auskennen. Jeder Autofahrer sollte daher über eine Verkehrsrechtsschutzversicherung verfügen und unbedingt die Hilfe eines Verkehrsanwaltes wie den Rechtsanwälten Urcun und Domé in Anspruch nehmen.
Wer hier schon am Anfang Fehler macht, kommt unter Umständen später schwer wieder auf die Straße. Wenn Ihre Verkehrsanwälte Urcun und Domé zu spät eingeschaltet werden, wird es für uns außerordentlich schwer, Ihnen erfolgreich zu helfen. Eine vorbeugende, unverbindliche anwaltliche Erstberatung hilft, schwere Nachteile für Sie als Betroffenen zu vermeiden.
UWD Urcun & Domé Rechtsanwälte PartG