Immer auf der richtigen Spur.
Unsere Kanzlei ist Ihr kompetenter Ansprechpartner für den Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeiten, des Verkehrsstrafrechts und im Führerscheinrecht.
Als Vertrauensanwälte des ACE - Auto Club Europa e.V. und nicht zuletzt aufgrund unserer ständigen Zusammenarbeit mit dem ACE – Auto Club Europa e.V. versteht es sich von selbst, dass unsere Beratungen stets kompetent und auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung sind.
Ordnungswidrigkeiten
Sollte Ihnen ein Anhörungsbogen, Verwarnungs- oder Bußgeldbescheid zugehen, können wir Ihnen schnell und sicher Auskunft geben, ob und in welcher Höhe eine Geldstrafe, Flensburger Punkte oder gar ein Fahrverbot drohen.
Wir zeigen Ihnen auf, welche Möglichkeiten bestehen, gegen den Bescheid und dessen Sanktionen vorzugehen.
Wichtig ist dabei, dass die zweiwöchige Einspruchsfrist bei Bußgeldbescheiden (ab Zugang) gewahrt wird, so dass zügiger Handlungsbedarf besteht – warten Sie daher nicht erst einmal ab!
Ob Ihnen eine Geschwindigkeitsüberschreitung, ein Abstandsverstoß, eine Trunkenheitsfahrt oder eine sonstige Ordnungswidrigkeit vorgeworfen wird, wir wissen, wie die Sache anzugehen ist.
Sie wurden geblitzt und wissen jetzt nicht wie Sie sich verhalten sollen?
Wir klären Sie auf und prüfen die Sach- und Rechtslage.
In vielen Fällen sind Geschwindigkeitsmessungen nicht verwertbar. Gerade bei Lasermessungen können sich Justierungs- und Bedienungsfehler einschleichen, die nur durch anwaltliche Überprüfung der Bußgeldakten erkennbar werden.
Ebenso verhält es sich bei Abstandsmessungen oder Brückenabstandsmessungen mittels Video. Da das Bundesverfassungsgericht mit seiner Entscheidung aus dem Jahre 2009 ein bestimmtes Videoabstandsmessverfahren für verfassungswidrig erklärte, ist nicht jede Abstandsmessung verwertbar.
Auch im Falle der Trunkenheitsfahrten sind bei Atemalkoholtest und Blutabnahme gewisse Formalien zu beachten. Nicht immer werden alle Anforderungen gewahrt, so dass sich eine Überprüfung in jedem Fall für Sie lohnt - schließlich geht es um Ihr Geld, Ihre Punkte und Ihren Führerschein!
Grundsätzlich gilt, dass es in der Regel besser ist, von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch zu machen und zunächst einen Rechtsanwalt zu konsultieren. In vielen Fällen überführen sich die Betroffenen nämlich selbst. Das muss nicht sein.
Verkehrsstrafrecht
Sollte Ihnen eine Straftat im Straßenverkehr – wie beispielsweise unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, fahrlässige Körperverletzung, Trunkenheit am Steuer, Fahren ohne Fahrerlaubnis - vorgeworfen werden, ist es besser, gleich einen Verteidiger zu konsultieren, möglichst noch bevor Ihnen ein Strafbefehl oder gar eine Anklage zugestellt wird.
Befindet sich das Strafverfahren noch im Ermittlungsverfahren, stehen Ihre Chancen deutlich besser, durch die Mitwirkung Ihrer Verteidiger eine Einstellung des Verfahrens herbeizuführen oder zumindest eine Milderung zu erreichen.
Bitte bedenken Sie, dass es sich bei Straßenverkehrsdelikten nicht um Kavaliersdelikte handelt. Auf die Straftatbestände stehen hohe Geldstrafen, bis zu 7 Punkte im Verkehrszentralregister - außerdem natürlich Fahrverbote bis zu drei Monaten oder gar eine Entziehung der Fahrerlaubnis einschließlich einer Sperrfrist von mehreren Monaten oder gar über einem Jahr, in der Sie die den Führerschein gar nicht erst neu beantragen können. In schwerwiegenden Fällen drohen auch Haftstrafen. Investieren Sie in einen Verteidiger – oder in ein Fahrrad - die Wahl liegt bei Ihnen.
Führerscheinrecht
Werden Sie wegen einer Trunkenheitsfahrt oder einem sonstigem Delikt verurteilt, sollten Sie wissen, dass zusätzlich zur Entziehung Ihrer Fahrerlaubnis unter Umständen bei einer Neubeantragung des Führerscheins seitens der Fahrerlaubnisbehörde (Führerscheinstelle) eine MPU – Medizinisch - Psychologische Untersuchung - angeordnet werden kann. Dies geschieht insbesondere bei Wiederholungstätern und bei Taten, die mit mindestens 1,6 Promille begangen wurden.
Wie Sie sich zu verhalten haben und wie es sich mit dem Erwerb einer EU Fahrerlaubnis verhält, sagen wir Ihnen gerne.
Fahrverbote
Viele von uns benötigen Ihre Fahrerlaubnis dringend. Dennoch ist es nicht einfach möglich, das Fahrverbot in eine höhere Geldstrafe umzuwandeln, wie häufig behauptet wird. Um von dem Regelfahrverbot abweichen zu können, bedarf es einiger weiterer Umstände. Es erfordert Erfahrung, Sachkenntnis und harte Arbeit, um Sie vor einem Fahrverbot zu bewahren - es ist schwierig, aber mit dem richtigen Verteidiger nicht unmöglich.
UWD Urcun & Domé Rechtsanwälte PartG