Trennung und Scheidung mit Maß und Ziel.
Familienrecht
Wir beraten Sie vor der Einleitung eines Scheidungsverfahrens über Voraussetzungen und Konsequenzen eines solchen, vertreten Sie im gerichtlichen
Ehescheidungsverfahren und klären gemeinsam mit Ihnen, in welcher Weise Trennungs- und Scheidungsfolgen zu regeln sind.
Dabei streben wir möglichst umfassende
Regelungen an und sind zu Ihren Gunsten bemüht, langwierige gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Um im Falle einer Scheidung gut vorbereitet zu sein,
bieten Ehe- bzw. Partnerschaftsverträge (beispielsweise durch die Vereinbarung einer modifizierten Zugewinnausgleichsregelung) eine wirksame Möglichkeit, um Vermögen
und Unterhaltsfragen für die Zukunft zu regeln.
Trennungen und Scheidungen haben für Sie fast immer erhebliche wirtschaftliche Konsequenzen. Wir erledigen für
Sie die Auseinandersetzung gemeinschaftlicher Immobilien, Unternehmensbeteiligungen sowie Ihres sonstigen Vermögens.
Auch die Klärung von Zugewinnausgleichsansprüchen, die Vornahme des Versorgungsausgleichs zum Ausgleich der in der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften oder die Überprüfung ehevertraglicher Regelungen zum Güterstand (Zugewinn, Gütertrennung, Gütergemeinschaft) gehören zu unserer Tätigkeit.
Ebenso berechnen wir Unterhaltsansprüche (Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt, Kindesunterhalt) und machen diese entsprechend geltend: Unterhaltsansprüche haben in der Regel sowohl für den Unterhaltspflichtigen als auch für den, der Unterhaltszahlungen benötigt, existentielle Bedeutung.Auch die Unterhaltsansprüche von Eltern gegen ihre Kinder sowie nicht verheirateter Elternteile erlangen zunehmend an Bedeutung.
Anlässlich einer Scheidung kommt es nicht mehr automatisch zu einer Entscheidung über die elterliche Sorge, sondern es bleibt zunächst grundsätzlich das gemeinsame Sorgerecht bestehen. Sofern erwünscht, setzen wir uns auch für das alleinige Sorgerecht ein. Bei einer Trennung sind immer auch die Interessen der Kinder betroffen. Wir beraten und unterstützen bei allen Fragen, die das elterliche Sorgerecht und die Gestaltung der Betreuung der Kinder nach einer Trennung betreffen ebenso, wie über bestehende Umgangsrechte.
Erbrecht
Wir unterstützen sie bei der Errichtung von Testamenten oder Erbverträgen. Denn durch die Errichtung einer auf Ihre Bedürfnisse „maßgeschneiderten“ letztwilligen Verfügung können unerwünschte Streitigkeiten nach dem Erbfall vermieden werden.
Sämtliche Möglichkeiten der Zuwendungen und Nachlasssteuerung werden mit Ihnen eingehend besprochen und erörtert, wie z.B. Vermächtnisse, Auflagen, Teilungsanordnungen und über das Bestehen von Pflichtanteilsansprüchen werden Sie kompetent aufgeklärt.
Ein Schwerpunkt liegt auf letztwilligen Verfügungen von Ehegatten, sei es als gemeinschaftliches Testament, z.B. in Form eines so genannten „Berliner Testament“, sei es als notariell zu errichtender Erbvertrag, auch und vor allem im Zusammenhang mit einem Ehevertrag. Ein besonderes Augenmerk liegt in diesem Zusammenhang auf der Vermögens- und Nachlasssteuerung durch lebzeitige Verfügungen in Form von Schenkungen.
Ein weiterer Teil der anwaltlichen Tätigkeit im Erbrecht bezieht sich auf Streitigkeiten in Bezug auf das Pflichtteilsrecht der nahen Angehörigen.
Neben der Ermittlung und Feststellung Ihrer Pflichtteilsberechtigung geht es vor allem darum, in welcher Höhe Ihnen Ansprüche zustehen.
Hierfür ist es notwendig, den Wert des Nachlasses zu ermitteln; diese Auskunfts- und Wertermittlungsansprüche setzen wir für Sie durch, gegebenenfalls auch im Wege der Stufenklage auf Auskunft, Wertermittlung, eidesstattliche Versicherung und Zahlung.
Auch vertreten und unterstützen wir Sie als Erben bei der Auseinandersetzung mit Miterben. Häufige Streitpunkte in einer Erbengemeinschaft sind Fragen der Verwaltung des Nachlasses, die Aufteilung der Erbmasse und deren Auseinandersetzung.
UWD Urcun & Domé Rechtsanwälte PartG