Reden ist Silber, Schweigen ist Gold.
Unsere Fachanwälte für Strafrecht beraten, vertreten und verteidigen Sie - ob als Pflichtverteidiger oder als Wahlverteidiger – bundesweit vor allen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof gegenüber dem staatlichen Strafanspruch – gleich, ob Ihnen dieser in Form einer Anklage oder eines Strafbefehls begegnet oder bereits ein Urteil in der Welt ist.
Idealerweise beauftragen Sie uns bereits zu Beginn eines Ermittlungsverfahrens – also bei erstmaligem Kontakt mit der Staatsanwaltschaft, der Polizei oder sonstigen Ermittlungsbehörden – mit Ihrer Verteidigung, damit bereits in diesem frühen Verfahrensstadium das Ermittlungsverfahren durch geeignete Maßnahmen, wie zum Beispiel Akteneinsicht, Stellung von (Beweis-) Anträgen, Erhebung von Beschwerden, in einer der Verteidigungsstrategie entsprechenden Weise beeinflusst werden kann.
Für den Fall staatlicher Zwangsmaßnahmen wie beispielsweise einer Inhaftierung (Festnahme, Ingewahrsamnahme, Verhaftung, Untersuchungshaft), einer Durchsuchung oder Beschlagnahme sind wir über unseren strafrechtlichen Anwaltsnotdienst rund um die Uhr kurzfristig für Sie tätig.
Bei zahlreichen Aufsehen erregenden und pressewirksamen Verfahren haben wir – sowohl auf dem Gebiet des Erwachsenenstrafrechts als auch im Jugendstrafrecht – erfolgreich gegen drohende Haftstrafen, Bewährungsstrafen oder Geldstrafen verteidigt. Auch nach einem Urteil verteidigen wir Sie – falls notwendig – in den Rechtsmittelverfahren der Berufung oder der (Sprung-) Revision.
Wir betreiben Wiederaufnahmeverfahren oder sind in Strafvollstreckung und Strafvollzug für Sie tätig. Ebenfalls vertreten wir Geschädigte und Verletzte im Rahmen der Nebenklagevertretung bzw. als Opferanwalt oder begleiten Sie als Zeugenbeistand.
UWD Urcun & Domé Rechtsanwälte PartG